IT Works AG

Firmenbrief 02/2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Haben Sie schonmal von Penetration-Testing gehört? Falls nicht, sollten Sie sich unbedingt unseren ersten Artikel der zweiten Ausgabe 2019 unseres Firmenbriefs zu Gemüte führen. Und wussten Sie, welche Überlegung Politiker gerade erwägen, um weitere Verstöße gegen die Datenschutz-Grundbestimmung zu vermeiden? Sie werden nur noch mit Ihrem Vornamen angesprochen: Ihr Nachname verschwindet von sämtlichen Ausweisen und Ihrem Klingelschild… Lesen Sie hierzu mehr in unserem Witz zum Schluss. 🙂

Wir freuen uns, Ihnen wieder viele Neuigkeiten aus der Mittelstands-IT-Welt überbringen zu dürfen. Wie Sie bereits in unserer ersten Ausgabe gelesen haben, haben wir unseren Firmenbrief einem grundlegenden Relaunch unterzogen. Der Firmenbrief soll besser, hilfreicher und interessanter werden. Dies geht jedoch nur mit Ihrer Hilfe. Geben Sie uns Ihr Feedback! Nur so können wir Ihnen den besten Service und neue interessante Inhalte bieten. Natürlich sollten wir Ihnen dafür auch keine falsche Adresse vorlegen. Dies ist nämlich im Übermut in unserem letzten Firmenbrief passiert, es sollte der 1. Firmenbrief der neuen Ausgabe sein und natürlich kein schlechter Scherz zum 1. April. Daher nochmal unsere Berichtigung. Unsere Adresse lautet nicht redaktion@firmenbrief.de, sondern firmenbrief@lisag.de. Bitte schreiben Sie uns jederzeit gerne an – wir sind immer offen gegenüber jeglicher Kritik und freuen uns über Input unserer Leserinnen und Leser.

In dieser Ausgabe finden Sie nochmal zusammengefasst:

  • Penetration-Test – Grundlagen und Vorbereitung
  • Miet-Hardware als Alternative zu Leasing und Kauf
  • Monitoring-Praxisbeispiel
  • Voice over IP mit der Pascom Telefonanlage
  • Wussten Sie schon? – Unsere Wissens-Ecke
  • Der Witz zum Schluss

Viel Spaß beim Lesen!

Die Firmenbrief-Redaktion

Penetration-Test – Grundlagen und Vorbereitung

Ein Hacker ist nicht immer der Böse. Beim sogenannten Penetration-Testing beziehungsweise Pentest, versuchen Sicherheitsexperten sich Zugriff auf das Intranet zu verschaffen. Daten und Infrastruktur können damit genauestens auf Sicherheitslücken überprüft werden. Mehr…

Miet-Hardware als Alternative zu Leasing und Kauf

Alle paar Jahre sind mittelständische Unternehmen damit konfrontiert, ihre IT-Infrastruktur auf aktuellen Stand zu bringen. Neben der Software-Architektur, das heißt dem Betriebssystem, der Virtualisierungsplattform und wichtigen Anwendungen, betrifft dies auch die Hardwarekomponenten, insbesondere die operativen Server. Mehr…

Monitoring-Praxisbeispiel

Auf Knopfdruck das IT-Infrastrukturmonitoring migrieren und modernisieren: Ganz  so einfach ist es zwar nicht, mit guter Planung gelingt eine Umstellung von Nagios zu Check_MK aber binnen weniger Tage. Das zeigte sich zum Beispiel im vergangenen Jahr bei einem bayerischen Bautechnikunternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern. Das Ziel des Projekts war es, das Monitoring-Tool „Nagios“ durch das moderne und leistungsfähige Tool „Check_MK“ zu ersetzen. Die LIS AG unterstützte hierbei in der Planung, Durchführung und Inbetriebnahme von Check_MK. Der laufende Betrieb sollte später von internen Administratoren des Kunden übernommen werden. Mehr…

Voice over IP mit der Pascom Telefonanlage

Voice over IP („VoIP“) ist seit Jahren weltweit ein aktuelles Thema, in Deutschland gibt es insbesondere durch die Abkündigung von ISDN durch die Deutsche Telekom einen starken Druck zur Umstellung. Viele Firmenkunden mit ISDN-Anschlüssen haben von der Telekom bereits die Vertragskündigung erhalten und sind nun gezwungen, sich nach einer geeigneten Lösung umzusehen. Mehr…

Wussten Sie schon

Jeder Dritte hat 2018 persönliche Erfahrungen mit Cyber-Kriminalität gemacht.

Ob gehackte Online-Shopping- oder Social-Media-Accounts, Phishing-Mails oder Fakeshops, die Liste der Cybergefahren wird heutzutage immer länger. Mehr…

Der Witz zum Schluss

Wie bereits oben erwähnt, zieht die Datenschutz-Grundverordnung aus dem Jahr 2018 einen weiteren Rattenschwanz nach sich. Schon sehr bald wird von unseren Ausweisen unser Nachname verschwinden. Wir heißen dann beispielsweise nicht mehr Frau oder Herr Meier, sondern nur noch Frau Anita oder Herr Rolf. Nur so können weitere Verstöße gegen den Datenschutz vermieden werden. Deshalb ist diese Neuerung nun in aller Munde. Lesen Sie selbst…

Bis zum nächsten Mal!
Ihr Redaktionsteam

Nach oben scrollen