Wussten Sie schon: Ausweitung des Bundestrojaners beschlossen
Die Strafverfolgungsbehörden dürfen seit 2017 mit eigens entwickelten Trojanern Smartphones und Rechner überwachen. Die Bundesregierung hat nun eine Ausweitung der nach wie vor umstrittenen Praxis beschlossen, welche selbst in der Führung der Regierungspartei SPD zu Gegenstimmen führt. Nach dem Beschluss soll die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz Quellen-TKÜ, nun noch weitreichender erlaubt werden als bisher. So soll die Überwachung nun auch in Messengern erfolgen können. Dadurch dürfen neben den Strafverfolgungsbehörden auch die Geheimdienste und Verfassungsschützer gespeicherte Chats auslesen. Das war bisher nicht erlaubt.