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Wussten Sie schon: Zwangsentschlüsselung von Messengern

… etwas über Zwangsentschlüsselung von Messengern?

Das Bundesinnenministerium will Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram dazu verpflichten, die Kommunikation ihrer Nutzer in lesbarer Form an Behörden zu schicken, falls ein Richter dies anordnet. Hier sollen die Sicherheitsbehörden bei Bedarf Zugriff auf standardmäßig Ende-zu-Ende-verschlüsselte Chats und Telefonate erhalten. Demnach dürfen Anbieter, welche dieser Pflicht nicht nachkommen, in Deutschland auf Anordnung der Bundesnetzagentur gesperrt werden. Die neuen Verpflichtungen sollen bis Ende dieses Jahres auf den Weg gebracht werden. Die Verschlüsselungstechnik soll so umgebaut werden, dass die Behörden bei Verdachtsfällen die gesamte Kommunikation der Nutzer mitschneiden können. Abgesehen von der grundsätzlichen Fragwürdigkeit des Vorgehens öffnet dies auch potenzielle Einfallstore für ausländische Nachrichtendienste und Internetkriminelle.

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