In China tritt ein Datenschutzgesetz nach dem Vorbild der DSGVO in Kraft
Chinas Nationaler Volkskongress hat ein lange erwartetes Datenschutzgesetz verabschiedet. Dies wird am 1. September 2021 in Kraft treten und soll die Datensammelwut von Unternehmen begrenzen. Es ist in weiten Teilen an die europäische DSGVO angeleht – mit einer großen Ausnahme: der chinesische Staat darf weiterhin unbegrenzt Daten sammeln. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für Peking: es bekräftigt die Absicht der Kommunistischen Partei, sich als alleiniger Garant und Aufseher über das nationale digitale Ökosystem zu etablieren. Dazu will die Regierung nationale und internationale Tech- und Online-Großkonzerne unter Kontrolle halten.
Die großen chinesischen Online-Plattformen wie Alibaba oder Baidu dürfen künftig nicht mehr so große Mengen an Daten und persönlichen Informationen anhäufen. Neben der Datensammelkontrolle wollen die chinesischen Behörden wettbewerbsfeindliche Praktiken stoppen und speziell Fintech-Unternhemen stärker kontrollieren. Die Kommunistische Partei möchte zudem grenzüberschreitenden Datenverkehr ihrer Bürger noch strenger regulieren. Niemand soll ohne Wissen der Partei offenen Kontakt zur Welt haben.