Ausweitung des Bundestrojaners beschlossen
Die Strafverfolgungsbehörden dürfen seit 2017 mit eigens entwickelten Trojanern Smartphones und Rechner überwachen. Die Bundesregierung hat nun eine Ausweitung der nach wie vor umstrittenen Praxis beschlossen, welche selbst in der Führung der Regierungspartei SPD zu Gegenstimmen führt. Nach dem Beschluss soll die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz Quellen-TKÜ, nun noch weitreichender erlaubt werden als bisher. So soll die Überwachung nun auch in Messengern erfolgen können. Dadurch dürfen neben den Strafverfolgungsbehörden auch die Geheimdienste und Verfassungsschützer gespeicherte Chats auslesen. Das war bisher nicht erlaubt.
Bei der Bundespolizei darf die Quellen-TKÜ nach dem Beschluss nun auch zur Gefahrenabwehr genutzt werden. Jedoch darf sie bei Messengern nur darüber geführte Sprachtelefonate abhören. Konkret gedacht ist das etwa für Fälle wie wenn durch Menschenschmuggel in schlecht belüfteten Containern Lebensgefahr für die Transportierten besteht. Bei Kritikern verschärfen sich die Sorgen um eine Überlastung durch die immer stärker wachsende Anzahl von digitalen Beweismitteln. In einer Anhörung des Innenausschusses zur digitalen Polizeiarbeit hatten zahlreiche Experten die Gefahren und Tücken der zunehmend digitalen Beweissicherung beklagt. Die sei erheblich umfangreicher als die bei klassischen Ermittlungsansätzen, klagte etwa Ralf Michelfelder, der frühere Präsident des Landeskriminalamts Baden-Württemberg. Des Weiteren ist anzumerken, dass diese Form der Überwachung ein fundamentaler Eingriff in unsere Freiheitsrechte ist und eine sichere Kommunikation weiter gefährdet.