Wenn der Beschluss des bayerischen Landtags am 17. Mai 2019 zu Gunsten des Digitalbonus durchgeht, können kleine und mittelständische Unternehmen ab dem 20. Mai 2019 wieder bis zu 20.000 Euro (2x 10.000 Euro) für bestimmte IT-Projekte beantragen. Mit dieser Initiative möchte Bayern die kleinen und mittleren Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung unterstützen.
Ein Unternehmen zählt nach europäischer und in Bezug auf den Digitalbonus geltender Definition mit folgenden Bedingungen als KMU: Kleinunternehmen machen demnach weniger als 10 Millionen Euro Umsatz im Jahr und beschäftigen maximal 50 Mitarbeiter. Ein Unternehmen gilt bis zu 50 Millionen Euro Jahresumsatz sowie 250 Mitarbeitern als mittelständisches Unternehmen. Neben der Unternehmensgröße werden noch weitere Kriterien bei der Prüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens herangezogen. Diese Kriterien beziehen sich auf die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Ressourcen, wie den Eigentumsbeteiligungen, Partnerschaften und andere Verflechtungen.
Die Unterscheidung in kleine und mittelständische Unternehmen zeigt sich auch in der Förderung. Beide Unternehmensgrößen erhalten die gleiche maximale Förderung von bis zu 20.000 Euro (2x 10.000 Euro). Der Fördersatz unterscheidet sich allerdings. Kleinunternehmen erhalten 50%, mittlere 30% der förderfähigen Ausgaben. Während der Laufzeit des Förderprogramms (20. Mai 2019 bis 31. Dezember 2020) kann der Digitalbonus jeweils einmal für den Förderbereich Digitalisierung und einmal für den Förderbereich IT-Sicherheit beantragt werden.
Wichtig
Der Antrag muss dem zuständigen Amt vor der rechtlichen Beauftragung vorliegen, andernfalls wird dieser abgelehnt.
Bei der Beantragung wird der Antrag vom Unternehmer online ausgefüllt, anschließend ausgedruckt und unterschrieben an die zuständige Bezirksregierung postalisch eingereicht. Wichtige Informationen, die bei der Beantragung vorliegen sollten, sind Daten zum KMU-Status des Unternehmens (letzte drei Jahre), Finanzierungsplan und Angebote des/der externen Dienstleister.
Liegt der Antrag dem zuständigen Regierungsbezirk vor, kann das Unternehmen mit der Maßnahme auf eigenes Risiko beginnen. Die Maßnahme muss innerhalb des Durchführungs- und Bewilligungszeitraums vollständig umgesetzt werden.
Auch in anderen Bundesländern oder in Österreich erhalten KMU einen Digitalbonus, allerdings teilweise mit anderen Bedingungen und Zeiträumen. Typische Digitalisierungsprojekte sind beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit und -Verfügbarkeit. Dabei werden Serversysteme, Dienstleistungen zur Einrichtung der Systeme und Firewalls sowie Antivirus Systeme gefördert.
Weitere Informationen über den Digitalbonus und die Voraussetzungen finden sich auf der Website www.digitalbonus.bayern.
Die LIS AG unterstützt und berät Sie gerne auf ihrem Weg in die Digitalisierung und bei der Beantragung des Digitalbonus.
Den Vertrieb erreichen Sie telefonisch unter 089 9934120 oder per Mail an sales@linux-ag.com.