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Datenkrake Facebook-Konzern

Das Geschäftsmodell des Unternehmensverbundes sind Daten, die beim Nutzen der kostenlosen Dienste über die User generiert werden. Diese werden dann unter anderem an werbetreibende Unternehmen weiterverkauft. Der User zahlt somit nicht mit Geld, sondern mit seinen Daten die er bei der Nutzung der Dienste preisgibt.  

Zu dem börsennotierten Unternehmen Facebook gehört nicht nur das gleichnamige soziale Netzwerk, sondern auch die Video- und Foto-Sharing-App „Instagram“, sowie der Messenger-Dienst „WhatsApp“. Die Reichweite der Dienste umfasst im Januar 2019, laut statistika.de, 2,7 Milliarden aktive Nutzer mit weiterhin steigender Tendenz.

Facebook sammelt über die oben genannten Dienste sowie Social-Plug-ins auf Websites, den Log-in-Service, Facebook Analytics, massenhaft Nutzerdaten und verknüpft und wertet diese aus. Je tierfer das Wissen über Meinungen, Freunde, Hobbys oder häufig besuchte Orte, desto wertvoller ist der Datensatz für Werbetreibende und damit auch für Facebook. Durch die Kombination gesammelter Daten entsteht ein sehr präzises Nutzerprofil, wodurch Anonymität verloren geht. Das Bundeskartellamt hat dem Facebook Konzern aufgrund der Marktmacht nun im Januar erstmals eine Vorgabe gemacht. Daten dürfen laut der Wettbewerbsbehörde von Facebook nicht mehr unter den zugehörigen Unternehmen ausgetauscht und verknüpft werden.

Der Konzern sammelt zum Beispiel: Profilbild, Status, Adressbuch (Telefonnummern von Freunden, Verwandten und Kollegen), eigene Telefonnummer, wann und wie oft der Dienst genutzt wird, Metadaten (Standort),  mit wem kommuniziert wird (der Inhalt gilt zumindest auf Whatsapp und dem Facebook Messenger über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als sicher), E-Mail-Adresse, Passwort, Vor- und Nachname, Wohnort, Fotos und Kommentare (Facebook und Instagram), Hashtags, Likes und Dislikes, die Freundesliste, die verlinkten Websites auf die geklickt wird, welcher Browser und welches Gerät (Modell und Betriebssystem) verwendet wird, GPS-Daten, SMS und Anruf-Verlauf, Bewegung der Maus auf der Website, Akkustand, den freien Speicherplatz, Signalstärke von WLAN und Mobilfunk, IP-Adresse, andere Geräte im WLAN und so weiter.

Dabei hat der Datenschatz auch Vorteile für die Nutzer:

Pro:

  • Bessere Vorschläge für Freunde und passendere Werbung auf Facebook.
  • Informationen über die Nutzer können helfen, Dienstleistungen und Produkte zu verbessern.
  • Individuelles Suchverhalten kann beispielsweise die Suchergebnisse deutlich verbessern, wenn aus den zurückliegenden Anfragen auf zukünftiges Suchen geschlossen werden kann.

Kontra:

  • Die Verbraucherzentrale Bundesverband bemängelt, dass Daten von WhatsApp-Nutzern an Facebook weitergegeben werden, auch wenn diese gar keinen Facebook-Account haben.
  • Durch die gesammelten Informationen über den User, können Profile erstellt werden die dann zum Beispiel etwas über die Zahlungsbereitschaft des Users aussagen. Durch die sogenannte Preisdiskriminierung können Produkte und Leistungen dann zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden.
  • Lange undurchsichtige AGB, die den Unternehmen das Recht geben, nahezu unbeschränkt Daten zu speichern, kommerziell zu verwenden und schließlich an Drittunternehmen zu verkaufen. Dem Verbraucher ist oft nicht bewusst, welche Daten er preisgibt.

Immer wieder erscheinen auch Artikel über die weiteren Auswertungsmöglichkeiten der Daten, etwa die Möglichkeit das Ende einer Paarbeziehung vorherzusehen oder die politische Einstellung zu erkennen. Auch der Datenskandal bei der US-Wahl um Facebook und Cambridge Analytica zeigt, dass die Datenauswertungen und Erkenntnisse nicht nur von der Konsumindustrie genutzt werden.

Das Bundeskartellamt hat am 7. Februar 2019 Facebook eine marktbeherrschende Stellung attestiert. Der Konzern soll seine Datensammelpraxis einschränken, ansonsten drohen hohe Geldstrafen. Zu diesem Entschluss ist die Wettbewerbsbehörde nach dreijähriger Durchleuchtung des Facebook Konzerns in Kooperation mit den Datenschutzbehörden gekommen. Das Bundeskartellamt hat dem Konzern nun untersagt, Nutzerdaten aus Facebook, WhatsApp und Instagram zusammenzuführen, solange keine ausdrückliche Einwilligung des Kunden vorliegt. Die Nutzung der Dienste darf nicht an die Einwilligung gebunden sein. Der Konzern hat nun vier Monate Zeit, zu erklären wie er das technisch löst. Die Vorschläge werden dann auf Umsetzbarkeit geprüft.

Quellen: www.statista.com, www.stern.de, www.lhr-law.de

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